AGBs und Hausordnung

Dies muss erwähnt werden, damit es gut wird….

AGBs und Hausordnung  ‚Haus in Bewegung‘ (HiB) in Seelscheid.

 

HIB hat zwei anmietungsabhängige AGBs:

  • die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Anmietung von Veranstaltungsräumen
  • und die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Anmietung von Unterkünften (keine Veranstaltung).

Beide Dokumente sind nachfolgend zu finden.

Außerdem ist die Hausordnung (für Seminare und Veranstaltungen sowie für Partys und Feiern) am Ende des Dokuments zu finden und verbindlicher Bestandteil der anzuerkennenden AGBs.

Vermieter: ‚Haus in Bewegung‘ vertreten durch Lisa Wendling und Dieter Bille, Breite Str. 52, 53819 Neunkirchen-Seelscheid

Vermieterkontakt für alle schriftlich erforderlichen Meldungen/Absprachen: info@hausinbewegung.de

Grundsätzliche Regelung für Anmietverhältnisse (Unterkunft und Veranstaltung/Party/Feier):

Der Anmieter/die Anmieterin ist in allen Fällen alleiniger verantwortlicher Ansprechpartner im Falle von notwendigen Klärungen (vor, nach und während der Unterkunft/Veranstaltung) für den Vermieter und ggf. auch für Anforderungen aus dem öffentlichen Bereich (Ordnungsamt, Polizei, Notarzt, usw.). Der Anmieter/die Anmieterin ist weiterhin verantwortlich für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Gefährdungsvermeidung sowie für die Einhaltung der rechtlichen Ruhegebote und auch für den übergebenen Schlüssel und damit für den Zugang zu den übergebenen Räumlichkeiten. Andere Gäste sind dieser Sonderstellung  des Anmieters/der Anmieterin im Sinne dieser Aussage untergeordnet.

Hervorgehobener Aspekt: rechtliche Ruheordnung

Es wird hier ausdrücklich wiederholt, dass der Mieter/Veranstaltermit dem Abschluss eines Mietvertrages durch die Anmietung von Räumen, für die Einhaltung der rechtlichen Ruheordnung in jeweils aktueller Fassung verantwortlich ist. Der Vermieter wird ausdrücklich von der Verantwortlichkeit für die rechtliche Ruheordnung entbunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Anmietung Räumen (unabhängig von der Nutzungsart)

Definitionen

  • Für die Überlassung von Veranstaltungsräume im ‚Haus in Bewegung‘ zur Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
  • ‚Haus in Bewegung‘ kann mit HIB abgekürzt werden.
  • Für die Vermietung von Ferienwohnungen gelten immer eigene Vereinbarungen die mit ‚Ferienwohnungen:‘ gekennzeichnet sind.

Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des ‚Haus in Bewegung‘ sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung freibleibend und unverbindlich. Die Reservierung von Räumen und Flächen ist erst mit der schriftlichen Bestätigung durch das ‚Haus in Bewegung‘ und dem Eingang eine Zahlung (Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung) für diese und den Vertragspartner bindend.
  2. ‚Haus in Bewegung‘ hält sich vorbehaltlich einer anderlautenden und nachweisbaren Vereinbarung 10 Tage an ein Angebot gebunden.
  3. Der Vertrag kommt zwischen dem ‚Haus in Bewegung‘ und dem Mieter/Veranstalter zustande.
  4. Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom ‚Haus in Bewegung‘. Sie sind ohne diese Bestätigung nicht gestattet.
  5. Sofern bei der vom Mieter/Veranstalter beabsichtigten Veranstaltung besondere Gefahren eintreten können oder das Risiko hoher Schäden bestehen kann, muss dies dem ‚Haus in Bewegung‘ bekannt, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss, mitgeteilt und abgestimmt werden. Diese Pflicht zur Mitteilung/Abstimmung gilt auch, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung des Mieters/Veranstalters aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters (z.B. politisch, religiös, öffentlichkeitswirksam, etc.) geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder die Belange unseres Hauses zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
  6. Ferienwohnungen: Ferienwohnungen im Onlinevertrieb werden vom Onlinevermieter vertrieben und es gelten die AGBs des Onlinevermieters. Ferienwohnungen im Direktvertrieb von Haus in Bewegung (auch die über die Internetseite des Haus in Bewegung) werden unter Geltung der in diesem Dokument beschriebenen AGBs vertrieben soweit diese relevant sind. Ausdrücklich gelten die mit ‚Ferienwohnungen:‘ markierten Vereinbarungen. Veranstaltung und Veranstalter sind in dem Fall als Vermietungszeitraum und Mieter zu lesen.

Gefahrenabwendung:

  1. Das Entzünden von offenem Feuer, Dekorationen mit Tischfeuerwerken, Feuerwerken, Wunderkerzen und anderen brennbaren Gegenständen ist ausdrücklich nicht gestattet.
  2. Wenn Mieter oder Veranstalter Räume selber für Ihre Feier/Veranstaltung temporär ausstatten (z.B. schmücken), dann dürfen nur schwer entflammbare Gegenstände/Materialien verwendet werden und diese müssen sicher eingebracht/angebracht werden. Darauf hat der Mieter/Veranstalter ausdrücklich zu achten und er hat die Verantwortung und Haftung dafür zu übernehmen (Feuer, Unfälle, Verletzungen,..). ‚Haus in Bewegung‘ übernimmt ausdrücklich nur die Haftung für vermietete Räume/Gegenstände die zum vermieteten Gegenstand gehören.
  3. Feuerwerke im Freien (Parkplatz) können ggf. bei Vorlage einer behördlichen Genehmigung vom ‚Haus in Bewegung‘ erlaubt werden. Bei einer Erlaubnis trägt der Mieter/Veranstalter das volle Risiko der Durchführung des Feuerwerks. Dies gilt für Personen- sowie für Sachschäden im und um das ‚Haus in Bewegung‘ herum (auch außerhalb des Grundstückes HiB sofern dies vom Feuerwerk beeinträchtigt oder beschädigt wird). Der Mieter/Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Rückstände auf dem Gelände HIB und auch außerhalb des Geländes beseitigt werden. Für Folgen einer Nichtbeachtung haftet er Mieter/Veranstalter vollständig.

Preise und Leistungen

  1. Die Räume und Flächen werden nach Absprache oder aufgrund der normalen Grundausstattung der Räume möbliert vermietet
  2. Eine Grundausstattung an Geschirr kann auf Anfrage genutzt werden, ansonsten gehört sie zur Inneneinrichtung des Mietgegenstandes der vom Mieter nicht genutzt werden darf.
  3. Das Haus in Bewegung ist verpflichtet, die vom Mieter/Veranstalter vertraglich bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  4. Der Mieter/Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an ‚Haus in Bewegung‘ zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung entstehende Leistungen und Auslagen durch das ‚Haus in Bewegung‘ an Dritte.
  5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. (Gültigkeitsdatum ist der Tag der Veranstaltung, nicht der Tag des Vertragsabschlusses.)
  6. Rechnung vom ‚Haus in Bewegung‘ sind sofort nach Erhalt ohne Abzug in bar oder per Banküberweisung zu zahlen.
  7. Eine Veranstaltungsbuchung gilt bis zur vollständigen Bezahlung als vorläufige und unverbindliche Reservierung. Erst mit der Vollständigen Zahlung wird daraus eine verbindliche Veranstaltungsbuchung.
  8. Zur Preisgestaltung für Onlinebuchungen von Veranstaltungen im ‚Haus in Bewegung‘
    • Onlinebuchungen sind in jedem Falle Anfragen bei HiB für die Durchführung einer Veranstaltung
    • Bei der Buchung genannte Preise sind vorläufige, unverbindliche Preise
    • Preise für Veranstaltungen können, müssen aber nicht in jedem Falle auf der Internetseite von HiB veröffentlicht werden und veröffentlichte Preise können tendenziellen Charakter haben
    • Preise sind durch ihren individuellen Charakter (jede Veranstaltung ist eine individuelle Veranstaltung) erst dann verbindlich, wenn HiB alle Informationen zur Veranstaltung abgefragt hat und daraus einen verbindlichen Angebotspreis errechnen und vorgestellt hat. HiB ist nicht verpflichtet Abweichungen vom unverbindlichen Preis zum verbindlichen Preis zu erklären
    • Der verbindliche Angebotspreis wird dem Mieter/Interessenten in Form eines Angebots oder einer vorläufigen Rechnungsstellung übergeben
    • Der Interessent kann mit Kenntnis dieses fixen Angebotspreises von seiner Anfrage zurücktreten oder er erklärt schriftlich die Annahme des Angebotes woraus dann bis zur Erfüllung der Zahlungsanforderungen eine Reservierung wird und dem Mieter/Veranstalter die Rechnung mit dem Rechnungsbetrag und den Zahlungsbedingungen als übergeben und zu berücksichtigen gilt.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzeitraum einzuhalten. Insbesondere gilt das für die besenreine Rückübergabe an den Vermieter. Wenn zum Rückgabezeitpunkt noch Gegenstände des Mieters oder eines Lieferanten des Mieters vorhanden sind, dann kann der Vermieter die Zeit bis zur Beseitigung nachträglich als Mietzeit nachberechnen. Sollten dadurch Nachfolgeveranstaltungen des Vermieters ‚Haus in Bewegung‘ gestört oder verhindert werden, dann kann der Vermieter Schadenersatz vom verursachenden Mieter verlangen. Verbleib von Material nach der Rückgabe muss vor der Veranstaltung ausdrücklich vom Vermieter genehmigt werden.
  10. Der Mieter darf nur Aufbauten und Möbel zustellen, wenn dies ausdrücklich so vereinbart ist. Diese Vereinbarung soll im Angebot und in der Auftragsbestätigung vermerkt werden. Sollte der Mieter dies nicht berücksichtigen, so ist der Vermieter berechtigt dies ggf. nach zu berechnen.

Kaution/Reinigungsgebühr/Müllbeseitigung

Die Räume werden je nach Vereinbarung nach der Anmietung entweder vom Mieter / Veranstalter besenrein gereinigt und in dem Zustand zurück zu geben wie sie übernommen wurden oder durch unser hauseigenes Personal vollständig gereinigt (hierfür berechnen wir eine Gebühr von 25,00 €/Std.(netto) ab Anfang der dritten Reinigungsstunde (die ersten beiden Stunden sind durch die pauschale Reinigungsgebühr abgedeckt / siehe folgende Bemerkungen)) sofern das notwendig wird für den tatsächlichen Aufwand. Die pauschale Reinigungsgebühr deckt den Normalfall der Endreinigung nach Erfahrung ab. Nur in speziellen Fällen entsteht nach Erfahrung ein abzurechnender Mehraufwand.

Pro Veranstaltung wird ggf. eine Kaution in angemessener Höhe vereinbart und hinterlegt (dies gilt nicht für Ferienwohnungen). Diese Hinterlegung (oder bei Verzicht auf eine Hinterlegung die verzichtete Hinterlegungssumme) gilt als Sicherheit für ggf. auftretende Schäden durch den Mieter oder seine mitfeiernde Gesellschaft (für die der Mieter eintritt/haftet).

Die so ggf. im Vorfeld geleistete Kaution wird bei einwandfreier Rückgabe (keine Beschädigungen oder außergewöhnliche Verschmutzungen, mindestens besenrein, Müll entsorgt) der Räume vollständig erstattet.

Die (ggf.) Übergabe und die Rückgabe der Kaution werden mit ‚Haus in Bewegung‘ oder einem ermächtigten Vertreter abgestimmt.

Auch wenn der Vermieter auf die Übergabe der Bar-Kaution verzichtet, haftet der Mieter für alle Schäden im sinne der Kautionshinterlegung. Der Ausgleich für festgestellte Schäden erfolt dann durch Ausstellung einer Schadensrechnung.

Der Mieter/Veranstalter hat den angefallenen Müll selbst zu entsorgen, da ‚Haus in Bewegung‘ diesbezüglich keine Kapazitäten vorhält. Nur nach Abstimmung mit dem Vermieter können ggf. Kleinstmengen Müll im HiB entsorgt werden.

Rücktritt/Stornierung durch den Mieter/Veranstalter

Für Ferienwohnungen gilt eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit bis incl. 5 Tage vor Einzug bzw. bei Onlinebuchungen so wie online mit dem Onlineanbieter vereinbart. Alle nachfolgend genannten Stornoangeben gelten nur für Veranstaltungen und Seminare:

a) Bei Rücktritt des Mieters/Veranstalters bei Vertragsverhältnissen mit eingekauften Sonderleistungen, ist das ‚Haus in Bewegung‘ berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.

Als Sonderleistungen sind alle vereinbarten Leistungen zu sehen, die nicht unmittelbar auf der gültigen Preisliste des ‚Haus in Bewegung‘ mit einem Endpreis ausgezeichnet sind.

b) Allgemeine Stornierungsbedingungen bei Stornierung durch den Mieter/Veranstalter

Bei Stornierung Ihrer Anmietung/Veranstaltung berechnen wir wie folgt:

Die schriftliche Stornierung erfolgt im Zeitfenster:

– vom Leistungstermin 2 Wochen rückwärts gerechnet: 100% der Rechnungssumme werden fällig

– vom Leistungstermin 5 Wochen rückwärts bis 2 Wochen rückwärts gerechnet: 50% der Rechnungssumme werden fällig

– vom Leistungstrermin mehr als 5 Wochen rückwärts gerechnet: es fallen keine Stornogebühren, aber 50€ Bearbeitungsgebühr  an.

Leistungstermin ist der Starttermin Ihrer Anmietung/Veranstaltung.

Korrektur der vereinbarten Anmiet-/Veranstaltungskosten:

Bei einer Stornierung entfallen die Reinigungsgebühr und die Kosten für zusätzliches Equipment sofern diese Inventar von ‚Haus in Bewegung‘ ist. Eine im Mietpreis enthaltene Buchungsgebühr wird in jedem Falle nicht zurückerstattet.

c) Erfüllt der Mieter/Veranstalter die in der Rechnungsstellung geforderten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen nicht, so ist HIB berechtigt, unmittelbar von der Veranstaltungsreservierung zurückzutreten. Dieser Rücktritt ist dem Mieter/Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Ein Rücktritt des Vermieters aus beschriebenem Grund wird wie eine Stornierung zum Rücktrittsstichtag gewertet. Es gelten alle Regeln für eine Stornierung aus dieser AGB.

GEMA

a) Alle Musikveranstaltungen müssen vom Mieter/Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen.

b) Der Mieter/Veranstalter stellt das ‚Haus in Bewegung‘ von eventuellen Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter (z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Mieter/Veranstalter) entstehen oder geltend gemacht werden, frei.

Haftung des Mieters/Veranstalters

Der Mieter/Veranstalter haftet für alle Verluste und Schäden, etwa solche, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst auf dem Gelände von HiB (Parkplätze, Zugänge, Gebäude, Innenhof, Begehungsflächen) verursacht werden, unabhängig ob eine Begehung/Verwendung von ‚Haus in Bewegung‘ erlaubt war oder nicht. Der Mieter haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch ihn persönlich, seine Mitarbeiter oder Besucher (Dritte) entstehen. Dem Mieter/ Veranstalter wird empfohlen, eine Haftpflicht bzw. eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen, die den Gesamtumfang etwaiger Schäden in vollem Umfang abdeckt. Der Mieter stellt ‚Haus in Bewegung‘ gegenüber Dritten von der Haftung und der ggf. anfallenden Sachbearbeitung für derartige Schäden frei.

Zulässiger Geräuschpegel

Erfreulicher Weise liegen die Nachbarn vom Haus in Bewegung so weit entfernt, dass Veranstaltungen ungezwungen stattfinden können, jedoch nicht über das übliche Maß öffentlicher Ruhegesetze/Verordnungen hinaus. Darüber hinaus muss ggf. aus gegenseitiger Rücksichtnahme aller in ‚Haus in Bewegung‘ ein Zeit Intervall für die Vermeidung von Lärmbeeinflussungen abgestimmt werden, wenn im Gebäudeensemble HIB Parallelveranstaltungen stattfinden oder andere Fremdvermietungen vorliegen.

Der Mieter/Veranstalter wird bei Bedarf von ‚Haus in Bewegung‘ darauf aufmerksam gemacht, hat allerdings dann auch die Pflicht diese Einschränkungen eigenverantwortlich umzusetzen.

Die Hausordnung für Veranstaltungen und Seminare

Die nachfolgenden Hausordnungen sind anzuerkennender Bestandteil dieser AGBs.

  1. Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel
  2. a) Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn das Haus in Bewegung diese auch schriftlich bestätigt hat.
  3. b) Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Sitz des ‚Haus in Bewegung‘.
  4. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

AGBs / Hausordnung nur für eine Anmietung von Ferienwohnungen

  1. Anreise / Abreise

Sofern der Mieter über ein von ihm beauftragtes Portal (z.B. Booking.com, airbnb, fewo-direkt, hrs, …) gebucht hat, gelten die Zahlungsregelungen, die dort mit dem Mieter vereinbart wurden.

Die Anreise ist ab 15:00 am Anreisetag möglich, spätestens aber bis 23:00 des Anreisetags. Abweichende Anreisezeiten müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigungsform.

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 erfolgen. Eine Abreise nach 10:00 muss vom Vermieter ausdrücklich genehmigt werden. Eine nicht abgesprochene Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Min. hat die Berechnung jeder weiteren Stunde mit 25€ netto zur Folge.

Die An- und Abreisevereinbarung gilt für alle Wochentage.

Sollte der Mieter am Anreisetag ohne Abweichungsvereinbarung bis 23:00 nicht anreisen, gilt der Vermietungsvertrag nach einer Frist von 13 Stunden (12:00 Folgetag) ohne Rückerstattung des Mietpreises als gekündigt. Sollte der Mietpreis vom Mieter bis dahin noch nicht vollständig gezahlt sein, so fällt dieser in voller Miethöhe für das vereinbarte Mietverhältnis an. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Sollte der Mieter verfrüht abreisen, erfolgt grundsätzlich keine (anteilige) Rückzahlung der Miete durch den Vermieter. Sollte der Mietpreis vom Mieter bis dahin noch nicht gezahlt sein, so fällt dieser in voller Miethöhe für das vereinbarte Mietverhältnis an. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.

  1. Sonderwünsche und Nebenabreden

Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Bei Haustieren ist eine Information des Mieters an den Vermieter über Art/Charakter und Größe/Geschlecht anzugeben, um Komplikationen vor Ort zu vermeiden.

Da es sich bei HIB um eine Ferienunterkunft und ein Seminarhaus sowie ein Privathaus handelt, kann der Vermieter im Bedarfsfall nach seiner eigenen Einschätzung bezüglich der Information des Mieters oder nach seiner eigenen Einschätzung bei Ansicht des Haustieres bei Anreise oder später reagieren, indem er unverzüglich vom Mietvertrag zurücktritt wenn Probleme oder Gefahren für die Betrieb HIB zu vermuten sind. Diese Einschätzung des Vermieters ist ohne weitere Expertise umsetzungsrelevant. Bei falscher Information des Mieters an den Vermieter oder wenn dem Vermieter nicht bekannt war das ein Haustier mitgebracht wird, gilt für diesen Rücktritt die Regel einer Stornierung zum Feststellungszeitpunkt. Bei Rücktritts-Einschätzung des Vermieters ohne falsche Information zum Haustier und wenn bekannt war das der Mieter ein Haustier mitbringt, dann wird der Mietpreis anteilig erstattet bis auf den Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 50€. Ansonsten wird der Mietpreis nicht erstattet.

  1. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält nach Annahme durch ein beauftragtes Buchungsportal oder mit Eingang einer Anzahlung auf das Konto des Vermieters bei einer Direktbuchung seine Gültigkeit.

Sofern der Mieter über ein von ihm beauftragtes Portal (z.B. Booking.com, airbnb, fewo-direkt, hrs, …) gebucht hat, gelten die Zahlungsregelungen, die dort mit dem Mieter vereinbart wurden.

Für eine Direktbuchung beim ‚Haus in Bewegung‘ (eigene Internetseite, Mail, telefonisch, mündlich…) gelten folgende Bezahl-Regelungen:

  • Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist sofort nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters fällig.
  • Nach der erfolgten Anzahlung wird 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters fällig.
  • Bei Buchungen die weniger als 14 Tage vor dem Anreisetermin bestätigt werden, ist die volle Mietzahlung sofort auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters fällig.

Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung über den vollen Mietbetrag vom Vermieter. Der Mieter begleicht diese Rechnung so wie es in den Bezahl-Regelungen dieser AGB geregelt ist.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Energie werden nicht gesondert erhoben. Diese Kosten sind in dem dem Mieter bekannten Mietpreis enthalten.

  1. Rücktritt/Stornierung Ferienwohnungen

Sofern der Mieter über ein von ihm beauftragtes Portal (z.B. Booking.com, airbnb, fewo-direkt, hrs, …) gebucht hat, gelten die Rücktritts- und Stornobedingungen, die dort mit dem Mieter vereinbart wurden.

Für eine Direktbuchung beim ‚Haus in Bewegung‘ (eigene Internetseite, Mail, telefonisch, mündlich…) gelten folgende Storno- und Rücktritts-Regelungen:

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Im Falle des Rücktritts ist der Mieter ab dem 5. Tag vor dem geplanten Einzugstermin zum Ersatz des dem Vermieter entstanden Schadens verpflichtet:

–     Vom Tag der Buchungsbestätigung oder Rechnungsstellung bis zum 6. Tag vor Mietbeginn verbleibt die in dieser AGB ggf. vereinbarte Anzahlungshöhe ohne Ersatz bei Vermieter, weitere evtl. vom Mieter schon getätigte Zahlungen werden zurückerstattet

–       Vom 5. Tag an vor Mietbeginn ist der volle vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällt und muss vom Mieter unverzüglich auf das in der Rechnung angegebene Konto des Vermieters überwiesen werden (falls dies nicht schon erledigt ist)

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der schriftlichen Rücktrittsnachricht des Mieters.

Wenn weitere Beträge vom Mieter beim Vermieter eingegangen sind, so werden diese verrechnet.

Der Mieter hat dem Vermieter auf Verlangen ein Rückzahlungskonto für Erstattungsbeträge zu benennen.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Zimmer, Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der gemieteten Sache auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Mietgegenstandes beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Bei Verlassen der Unterkunft am Abreisetag sind alle Gegenstände des Mieters zu entfernen, ist die Unterkunft besenrein zu verlassen und der Müll zu entsorgen (in Mülleimern von HIB).

  1. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Mietvertrages notwendige Daten über seine Person vom Vermieter gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden können. Alle persönlichen Daten werden vom Vermieter absolut vertraulich behandelt.

  1. Haftung

Die Ausschreibung und die Erklärungen zum Mietobjekts wurden nach bestem Wissen erstellt oder getätigt. Änderung die die Nutzung des Mietobjektes nicht abweichend von der dem Mieter bekannten Beschreibung und Erklärung einschränken, sind dem Vermieter möglich und nicht vertragsbeeinflussend.

Für eine Beeinflussung des Mietobjekts durch höhere Gewalt, durch Strom und/oder Wasserausfälle sowie Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördliche Anordnungen, Baustellen die der Vermieter nicht beeinflussen kann oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung von Außenflächen durch den Mieter (und andere Personen, die im Mietverhältnis vertraglich eingeschlossen sind), die nicht der bloßen Begehung des Mietobjektes dienen und der Möbel/Geräte die nicht unmittelbarer Mietgegenstand sind aber zum Verantwortungsbereich des Vermieters gehören, wird ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters (und andere Personen, die im Mietverhältnis vertraglich eingeschlossen sind) sowie die Nutzung der vom Vermieter bereitgestellter Parkflächen erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Mieters.

Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters (und andere Personen, die im Mietverhältnis vertraglich eingeschlossen sind), bei Diebstahl und Feuer.

Der Mieter haftet in vollem Umfang für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden durch Ihn (und andere Personen, die im Mietverhältnis vertraglich eingeschlossen sind).

  1. Unsere Hausordnung

Die nachfolgende Hausordnung ist anzuerkennender Bestandteil dieser AGB.

Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf der Webseite bzw. in anderen Darstellungen dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem aktuell vorgefundenen Mietobjekt kann nicht immer gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen vor, sofern sie gleichwertig oder höherwertig sind.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hausordnung für Mieter/ Veranstalter, Gäste und Teilnehmer an Kursen/Workshops und Weiterbildungen im „Haus in Bewegung“

Hervorgehobener Aspekt: rechtliche Ruheordnung

Es wird hier ausdrücklich wiederholt, dass der Mieter/Veranstaltermit dem Abschluss eines Mietvertrages durch die Anmietung von Räumen, für die Einhaltung der rechtlichen Ruheordnung in jeweils aktueller Fassung verantwortlich ist. Der Vermieter wird ausdrücklich von der Verantwortlichkeit für die rechtliche Ruheordnung entbunden.

Unser Haus ist ein denkmalgeschütztes Fachwerkhausensemble, in dem wie der Name schon andeutet, vielfältige und interessante Nutzungen stattfinden. Dieses Konzept und ein harmonischer Ablauf sind nur möglich, wenn sich alle Gäste/Kursteilnehmer rücksichtsvoll und verantwortungsvoll verhalten.

  1. Die Parkplätze für die Gäste/Kursteilnehmer/Veranstalter des „Haus in Bewegung“ sind zunächst auf dem hauseigenen Parkplatz (hier gilt die StVO/bitte Beschilderung beachten) zu finden und wenn dieser belegt ist sind schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite auf dem großen Schotterplatz weitere Parkplätze zu finden. Der Parkplatz direkt gegenüber des Haupthauses gehört zum Landgasthof „Haus Röttgen“. Diese können von den Übernachtungsgästen im Landgasthof mit genutzt werden. Die Parkplätze am Haupthaus links (oberhalb des Hausparkplatzes), vor der Remise, werden ausschließlich von den Hausbewohnern genutzt.

2.1 Der Eingang für die Gäste/Kursteilnehmer und teilweise auch für Veranstaltungen befindet sich links neben dem Haupthaus durch das Tor der Remise (holzverschaltes graues Gebäude) in den Innenhof. Von dort aus geht es durch die rote Glastür ins „Männerhaus“, wo sich Umkleide, Sanitärräume und der Kursraum/Saal befindet.

2.2. Der Eingang zu den Terrassen und Café HIB befindet sich links am Gebäude vorbei. Begehbar über den Hausparkplatz bis zum Café.

3.1 Es ist den Gästen/Kursteilnehmern erlaubt, sich auf beiden Ebenen der Remise aufzuhalten und dem kleinen Innenhof vor der Remise mit Holzbank mitzubenutzen. Der Rest des Innenhofes (vor der Saaltür) wird von den Bewohnern privat genutzt und steht nach Absprache nur Mietern der Ferienwohnung oder Veranstaltungsteilnehmern des Saals zur Verfügung.

3.2 Die Begehung des Innenhofs gilt ohne Absprache oder Begleitung nicht für Besucher des Café HIB.

  1. Im oberen Geschoss des „Männerhauses“ (kleines Fachwerkhaus mit Glasvorbau) sind zwei separate Zimmer, die eine Beherbergung durch HIB zulassen. Wir bitten die Gäste/Kursteilnehmer/Veranstaltungsteilnehmer sich in diesen Zeiten im Treppenhaus, Flur und Umkleide leise zu verhalten. Vielen Dank. Der Vermieter versucht zu signalisieren, dass eine solche Rücksichtnahme geboten ist, was den Besucher aber auch ohne Signal nicht von seiner Aufmerksamkeitspflicht entbindet.
  2. Wir bitten die Gäste/Kursteilnehmer unseres Hauses die Straßenschuhe im Umkleideraum auszuziehen und den Saal nur mit Socken oder Hausschuhen zu betreten. Geschlossene Getränkeflaschen dürfen mit in den Saal genommen werden, Tassen und Gläser nur wenn jeder dafür Sorge trägt, dass diese nicht umfallen.

5.2. Diese Regelung entfällt bei Trauungen oder anderen speziellen Veranstaltungen nach Absprache.

  1. Die vorhandenen Matten gehören einer Kursleiterin und können bei Bedarf, (Christina Klingbeil Tel. 02247/300098) gegen eine Gebühr, mitbenutzt werden. Die Kissen (weiße und rote) und die kleine Musikanlage gehören zum Inventar und dürfen mitbenutzt werden. Die vorhandenen CDs bitte wieder mit Hülle in den Glasschrank legen.
  2. Der Kursraum sowie die Eventräume Café HIB sind nach Beendigung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Die Fenster sollten geschlossen und die Heizung herunter gedreht sein. Fallen mehr als 20 L Müll an, muss dieser selbst entsorgt werden. Alternativ kann man städtische Müllbeutel (sog.“ Grauer Sack“) für 3,50 €/Stück. im Haus in Bewegung erhalten.
  3. Rauchen ist nur außerhalb der Gebäude erlaubt. Bitte Aschenbecher benutzen.
  4. Das Gebäudeensemble steht unter Denkmalschutz. Wir achten sehr darauf, dass unser Anwesen gepflegt und in Ordnung gehalten wird. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Betreten des Grundstücks und des Hauses auf eigene Gefahr erfolgt.  Unebenheiten der Böden, niedrige Kopfhöhen und manchmal ungewöhnliche Materialien liegen in der Natur unseres wunderschönen Anwesens. Haus in Bewegung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Wir wünschen unseren Gästen eine schöne Zeit und viele gute Erfahrungen in unserem Haus.
Falls Interesse an der Geschichte des Hauses oder der Architektur besteht, können wir gerne einen Termin für eine Hausführung vereinbaren.

Dieter Bille und Lisa Wendling

 

Haus in Bewegung

Essen und Trinken in der Umgebung

Das freundliche Team

Die Initiatoren und Entwickler von ‚Haus in Bewegung‘